Publikationen von Boris Grell

Gesellschaftsrecht, Mietrecht Boris Grell Gesellschaftsrecht, Mietrecht Boris Grell

Wichtiges zur Kündigung einer Genossenschaftswohnung

Die Ehegatten A zeichneten einen Anteilsschein der Genossenschaft B, die im Zweckartikel der Statuten vorsah, primär an Mitglieder der Genossenschaft angenehme und preisgünstige Familienwohnungen zu vermieten. Dementsprechend schloss die Genossenschaft B mit dem Ehepaar A einen Mietvertrag ab. Leider entwickelte sich das Mietverhältnis mit dem Ehepaar A nicht wunschgemäss. Es häuften sich Klagen von Nachbarn, welche gestört wurden durch häufige Streitereien des Ehepaars, durch deren aggressives Auftreten und deren Weigerung, sich an die Hausordnung zu halten. Die Genossenschaft mahnte das Ehepaar A mehrfach ab und drohte ihnen auch die Kündigung des Mietverhältnisses an, falls sich ihr Verhalten nicht bessere und neue Klagen kämen. Da sich keine Besserung einstellte, beschloss die Verwaltung der Genossenschaft schliesslich, das Mietverhältnis aus wichtigen Gründen auf den nächst möglichen Terminen über die Hausverwaltung zu kündigen. Dabei wurde das Ehepaar A aber nicht auch aus der Genossenschaft ausgeschlossen.

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Gesellschaftsrecht, Obligationenrecht Boris Grell Gesellschaftsrecht, Obligationenrecht Boris Grell

Neue Revisionspflicht für die GmbH und Organisationsmangel

Mit dem Frühlingsbeginn mehren sich auch die Einladungen zu den ordentlichen General- versammlungen (oGV). Per Januar 2008 sind gewichtige Änderungen zum Revisionsrecht in Kraft getretenen, die insbesondere dieses Jahr Auswirkungen auf die Traktandenliste und Beschlussfassung von Schweizer Unternehmen haben können. Dies trifft insbesondere auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) zu, die bislang keine Revisionsstelle hatten.

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Gesellschaftsrecht, Obligationenrecht Boris Grell Gesellschaftsrecht, Obligationenrecht Boris Grell

Revision des Revisionsrechts

Im Zuge der jüngsten Revision des Gesellschaftsrechts (vgl. dazu hier) wurden auch die Bestimmungen zum Revisionsrecht grundlegend überarbeitet. Auch diese Neuerungen wurden auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Insbesondere kann unter bestimmten Voraussetzungen neu auf die Einsetzung einer Revisionsstelle verzichten werden (“Opting-out“).

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Gesellschaftsrecht, Kaufrecht, Sachenrecht Boris Grell Gesellschaftsrecht, Kaufrecht, Sachenrecht Boris Grell

Was ist eigentlich Time-Sharing?

Der Begriff Timesharing bedeutet zunächst einfach, dass Zeit aufgeteilt wird respektive verschiedene Personen an der Zeit teilhaben. Auf Grundstücke bezogen erfährt diese abstrakte und eigentlich inhaltsleere Begriffsbildung einen konkreten Sinn. So versteht man mit Bezug auf Immobilien unter Timesharing die zeitlich gestaffelte Beteiligung verschiedener Personen am gleichem Grundstück, vorwiegend an Ferienimmobilien.

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Gesellschaftsrecht, Obligationenrecht Boris Grell Gesellschaftsrecht, Obligationenrecht Boris Grell

Revision GmbH-Recht

Das GmbH-Recht wird nach seiner Einführung im Jahre 1936 erstmals revidiert. Die Re­vision hat zum Ziel, das GmbH-Recht an die heutigen Bedürf­nisse kleiner und mittlerer Un­ternehmen anzupassen, die GmbH mit dem revidierten Ak­tienrecht zu harmonisieren und die europäischen Entwicklun­gen im Bereich des Gesell­schaftsrechts zu berücksichti­gen. Im Übrigen soll die Revi­sion ganz allgemein der Ver­besserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dienen.Das GmbH-Recht wird nach seiner Einführung im Jahre 1936 erstmals revidiert. Die Re­vision hat zum Ziel, das GmbH-Recht an die heutigen Bedürf­nisse kleiner und mittlerer Un­ternehmen anzupassen, die GmbH mit dem revidierten Ak­tienrecht zu harmonisieren und die europäischen Entwicklun­gen im Bereich des Gesell­schaftsrechts zu berücksichti­gen. Im Übrigen soll die Revi­sion ganz allgemein der Ver­besserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dienen.

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