Werkeigentümerhaftung - Publikation SVIT FM Kammer

Viele Eigentümer und Betreiber von Immobilien wähnen sich in trügerischer Sicherheit und unterschätzen ihre Haftungsrisiken. Die SVIT FM-Kammer unterstützt Eigentümer im rechtssicheren Umgang mit den gesetzlichen Pflichten und bei der Delegation an Dritte. Durch die Übernahmeverpflichtung der Schweiz in Bezug auf europäische Normen und Richtlinien hat sich die SVIT FM Kammer entschieden, die deutsche Richtlinie GEFMA 190 in die Schweiz zu übertragen und im nun vorliegenden Werk ausführlich zu kommentieren. Es vermittelt grundlegende Informationen und Zusammenhänge über die Werkeigentümerhaftung/Betreiberverantwortung im Rahmen des Facility Managements.

Dr. Boris Grell arbeitete an der im April 2017 erschienen Publikation "Werkeigentümerhaftung und Betreiberverantwortung im Facility Management – Helvetisierung der Richtlinie GEFMA 190" der SVIT FM Kammer mit und steuerte die rechtlichen Überlegungen zur Pflichtenübertragung in Mietverhältnissen bei.

Zurück
Zurück

Bundesgericht: Wieder Neues zur Sanierungskündigung

Weiter
Weiter

Grundstückfinanzierung und die Lex Koller